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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) 1.1. Die Ausführung der Aufträge von Zahnärzten (Auftraggeber) an die Firma Powerdent-GmbH über die Herstellung von Zahnersatz oder Bearbeitung zahntechnischer Produkte sowie diesbezügliche Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber erfolgen ausschließlich auf der Basis dieser AGB. Diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn die Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt hiervon unberührt. 1.2. Das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch die Annahme des Auftrages durch den Auftragnehmer zustande. Dem Auftragnehmer steht es frei, den Auftrag schriftlich zu bestätigen oder abzulehnen. Vertragsparteien sind der Auftragnehmer und der Auftragnehmer, unabhängig davon, ob die Leistungen für einen Dritten ausgeführt oder einem Dritten vergütet werden. 2. Preise 2.1. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern und soweit Auftraggeber und Auftragnehmer nicht eine hiervon abweichende Vereinbarung treffen.
2.2. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preisliste, sofern und soweit Auftraggeber und Auftragnehmer nicht eine hiervon abweichende Vereinbarung treffen.
2.3. Sofern sich die Kosten für die vom Auftragnehmer zur Ausführung seiner Leistungen eingesetzten Materialien nach Eingang des Auftrags bis zur Ausführung der Leistungen um mehr als 20% des Gesamtpreises der auszuführenden Leistungen erhöhen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise um den erhöhten Materialpreis anzupassen.
3. Lieferzeit Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn der Auftragnehmer mit der Lieferung der Leistung im Verzug ist und er dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung von mindestens 14 Tagen ab Verzugseintritt gesetzt hat oder die Lieferung der Leistung für den Auftragnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht möglich ist.
4. Versand Jeglicher Versand im Zusammenhang mit der Ausführung von Aufträgen im Sinne von Ziff. 1.1. (einschl. Nacherfüllung) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht etwas anderes vereinbart wurde. 5. Arbeitsunterlagen Die Herstellung der zahntechnischen Produkte erfolgt auf der Grundlage der durch den Auftraggeber übermittelten Modelle, Abformungen, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstigen Informationsträgern (Arbeitsunterlagen). Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Quelität der Arbeitsunterlagen. Die Arbeitsunterlagen sind für den Sitz des hergestellten zahntechnischen Produkts im Munde von entscheidender Bedeutung. Mangelhafte Arbeitsunterlagen können daher nach Ermessen des Auftragnehmers unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Arbeitsunterlagen, insbesondere fehlerhafter Modelle und Abformungen bzw. Abdrücke, haftet allein der Auftraggeber. 6. Mängelansprüche, Haftung 6.1. Der Auftraggeber hat die Arbeiten unverzüglich nach Empfang auf deren
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Biologische Veränderungen, die zu einer Abweichung von den Arbeitsunterlagen
führen, stellen keinen Mangel dar und sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten. Mängel, die zum Zeitpunkt des Empfangs der Ware nicht erkennbar sind (sog. verdeckte Mängel), hat der Auftraggeber dem
Auftragnehmer unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung oder Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsunterlagen unverzüglich zur
Verfügung zu stellen. Unterlässt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Anzeige eines Mangels gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 6.1. gelten die betreffenden Arbeiten als angenommen. 7. Zahlung 7.1. Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1. An sämtlichen an den Auftraggeber gelieferten, durch den Auftragnehmer
hergestellten zahntechnischen Produkten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung. Zahntechnische
Produkte, an denen dem Auftragnehmer gemäß vorstehendem Satz Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 9. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit 9.1. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer giltdasRechtderBundesrepublikDeutschland. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 10.1.ErfüllungsortfürLieferungenundZahlungistderSitzdesAuftragnehmers.
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